"Im Extremfall kann dann ein Facebook-Nutzer mit einem Account mit 20 Followern mit Gefängnisstrafe bedroht werden, wenn er einen Inhalt von RT Deutsch verlinkt."

wir schreiben das Jahr 2026 und die europäischeJustiz, in diesem Fall der EuGH, scheint wieder bei Gerichtsurteilen wie seinerzeit unter Hitler angekommen zu sein. Ohne jede Übertreibung. Im Original sah das damals übrigens so aus wie auf dem Foto, ich sehe da keinen Unterschied mehr. Als besonders autoritär und an schlimmste NS-Zeit erinnernd, empfinde ich dabei folgenden Aspekt: Da die Strafbarkeit formal an die Herkunft des Mediums und nicht an den konkreten Inhalt gekoppelt ist, wäre selbst das Teilen eines faktisch korrekten Beitrags strafbar. Auch dies spiegelt die Logik historischer „Feindsender“-Verordnungen wider, bei denen es dem Staat nicht um die Aufdeckung von Unwahrheiten, sondern um die lückenlose Unterbindung des Zugangs zu externen Quellen ging.
Die Ablehnung solcher Praktiken gerade in Ostdeutschland ist maßgeblich durch das antifaschistische Erbe und die eigene DDR-Biografie geprägt. Während in der westdeutschen Rechtswissenschaft formale juristische Begründungen (wie das Außenwirtschaftsrecht oder EU-Verordnungen) Naive überzeugen mögen, wird das Handeln der Justiz im Osten an den realen Auswirkungen auf die persönliche Freiheit gemessen.Die Fähigkeit, Informationen aus staatlich stigmatisierten Quellen selbstständig zu bewerten – wie es z.B. Generationen von Ostdeutschen beim Konsum von Westmedien gelernt haben –, steht im direkten Widerspruch zu einer Rechtsprechung, die dem Bürger diese Eigenverantwortung abspricht und die bloße Weitergabe mit Gefängnis bedroht. Das Urteil vom Juli 2026 wird daher von vielen Ostdeutschen als Bestätigung dafür gesehen werden, dass rechtsstaatliche Standards im Zuge geopolitischer Konflikte abgebaut werden bzw. die Eu-Justiz sich von einem Rechtsstaat komplett verabschiedet hat.
EuGH setzt Privatpersonen, die Inhalte von RT Deutsch weiterverbreiten, drakonischen Strafen aus – Geld und mehr
5. 07. 2026 | Mit einem Urteil vom 2. Juli hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Partei in einem Propagandakrieg gemacht. Ohne die Konsequenzen für das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen, hat er geurteilt, dass Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korre...
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